Allgemeine Geschäftsbedingungen

ProRent GmbH
Im Rohnweiher 12
53797 Lohmar

Überlassung und Nutzung des Fahrzeuges

Die ProRent GmbH überlässt dem Kunden ein verkehrssicheres, sauberes und technisch einwandfreies Fahrzeug zum Gebrauch, es sei denn es wird vom Kunden ausdrücklich etwas anderes verlangt.

Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten.

Das Fahrzeug darf nur vom Kunden selbst gefahren werden. Eine Überlassung an angestellte Berufsfahrer setzt den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis voraus, deren Überprüfung dem Kunden obliegt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der ProRent GmbH Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit diese nicht im Vertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Kunden, entsprechend hat der Kunde deren Handeln wie eigenes zu vertreten.

Das Fahrzeug darf nicht zu motorsportlichen Veranstaltungen oder Touristikfahrten auf Rennstrecken genutzt werden.

Abrechnungsbedingungen

Der vom Kunden zu entrichtende Preis richtet sich nach einem individuell erstellten Angebot. Die darin aufgestellten Leistungen sowie der Preis gelten mit Annahme durch den Kunden als verbindlich vereinbart. Kosten für Schmier- und Kraftstoff während des Mietzeitraums gehen zu Lasten des Kunden.

Für den Fall der Stornierung eines Auftrages nach kundenseitiger Bestätigung ist die ProRent GmbH berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dabei kann die ProRent GmbH unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen, 40 % des vereinbarten Preises ohne Transportkosten als pauschalen Schadenersatz fordern. Macht die ProRent GmbH den pauschalen Schadenersatzbetrag in Höhe von 40 % geltend, ist dem Kunden der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als die geltend gemachte Pauschale. Ist der Transport zum Kunden bereits beauftragt oder veranlasst, trägt der Kunde die anteilig vereinbarten Transportkosten in voller Höhe.

Wartung und Reparaturen

Der Kunde hat die Wartungsfristen und die fahrzeugspezifischen Fehlermeldungen des ihm überlassenen Fahrzeuges zu überwachen und der ProRent GmbH schriftlich zu melden. Entsprechende hierdurch erforderliche Maßnahmen werden durch die ProRent GmbH veranlasst. Ist dies aufgrund des Standortes des Fahrzeuges nicht möglich, trägt die ProRent GmbH diese Kosten nach vorheriger Zustimmung und gegen Vorlage der entsprechenden Belege.

Wird während der Nutzungsdauer des Fahrzeuges eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Kunde eine Vertragswerkstatt bis zur Höhe von EUR 250,00 sofort und größere Reparaturen nur mit vorheriger Zustimmung der ProRent GmbH beauftragen. Die Reparaturkosten trägt die ProRent GmbH gegen Vorlage der entsprechenden Belege.

Verpflichtung des Kunden

Nach einem Unfall (Haftpflichtschaden gegenüber einem Dritten) hat der Kunde bzw. dessen berechtigter Fahrzeugführer sofort die Polizei zu verständigen und den Unfall aufnehmen zu lassen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Der Kunde hat unverzüglich die ProRent GmbH zu verständigen und einen schriftlichen Unfallbericht (Europäischer Unfallbericht) vollständig ausgefüllt zu erstellen. Bilder vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen sind zu erstellen.

Zum Ablauf der Mietzeit hat der Kunde das Fahrzeug am vereinbarten Ort an die ProRent GmbH zurückzugeben. Das Fahrzeug ist vom Kunden in dem technischen Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat.

Haftung des Kunden

Die Haftung des Kunden ist für jeden einzelnen während der Nutzung eingetretenen und bei Rückgabe festgestellten Schaden am Fahrzeug auf die schriftlich vereinbarte Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung begrenzt.

Ungeachtet einer eventuell vorab schriftlich vereinbarten Haftungsreduzierung haftet der Kunde unbeschränkt

  • bei Unfallflucht oder Verletzung seiner Pflichten gem. Nr. 4
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • für alle Schäden an ihm überlassenen nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • für übermäßige Abnutzung an Reifen, Bremsen oder Kupplung
  • für Schäden resultierend aus Geländeeinsätzen
  • für Schäden resultierend aus motorsportlichen Veranstaltungen, die der Erzielung der Höchstgeschwindigkeit dienen
  • für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die die ProRent GmbH als Halterin bzw. Vermieterin in Anspruch genommen wird
  • für etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz

Die überlassenen Fahrzeuge sind mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen haftpflichtversichert. Diese betragen derzeit EUR 7,5 Millionen bei Personenschäden, EUR 1,22 Millionen für Sachschäden und EUR 50.000 für reine Vermögensschäden.

Haftung der ProRent GmbH

Die Haftung der ProRent GmbH wegen der Verletzung ihrer Vertragspflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die ProRent GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit voll. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

Bei Fahrzeugausfall besteht ein Anspruch auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges nur dann, wenn die ProRent GmbH den Ausfall zu vertreten hat.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Lohmar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.